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Die Orte Lindau
(Bodensee) und Wasserburg (Bodensee) bergen eine Vielzahl
kultur-historisch wertvoller Baudenkmäler. Ein Teil dieser Gebäude
lässt sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
restaurieren und angemessen nutzen.
Eine Nutzung, die
eine vertretbare Rendite ermöglichen würde, ginge jedoch oft einher
mit einer teilweisen Zerstörung wertvoller, historischer
Bausubstanz. Dies gilt auch für den Wandelgang und die beiden
Rückgebäude des Anwesens
Maximilianstrasse 10 in Lindau – das so
genannte Orthaus.
Die Stifter haben
den historisch wertvollen Innenhof in den Jahren 1999 bis 2001
restauriert und wollen sicherstellen, dass dieses Anwesen
langfristig im Zustand nach der Restaurierung erhalten bleibt. Ihr
Wille ist: Die Nutzung muss sich dem Gebäude anpassen und nicht
umgekehrt.
Das Fachwerkhaus
und der Wandelgang wurden im 16. Jahrhundert erbaut, die
Rückgebäude sind vermutlich noch älter. Das restaurierte Baudenkmal
erhielt den Fassadenpreis der Stadt Lindau, eine Anerkennung der
Hypo-Kulturstiftung und einen Denkmalsonderpreis des Bezirks
Schwaben.
In Wasserburg,
Ortsteil Reutenen, steht die im Jahre 1643 erbaute Jakobus-Kapelle,
im Volksmund auch Gfrörnenkapelle genannt. Die Kapelle ist eines der
ältesten Gebäude in Wasserburg und von hohem Wert. Sie stand zu
Beginn des Jahres 2004 kurz vor dem Zusammenbruch. Seit April 2004
befindet sich die Kapelle im Besitz der Gemeinde Wasserburg. Sie
wurde ebenfalls von den Stiftern, gemeinsam mit Wasserburger Bürgern
und der Gemeinde umfassend restauriert und ist jetzt ein
sehenswertes Kleinod.
Es sollen mit
Hilfe der Stiftung langfristig die jeweils erforderlichen
Restaurierungen durchgeführt werden können. Der Zustand nach
Restaurierung muss unbedingt dauerhaft erhalten werden. Die Kapelle
erhielt einen Denkmalsonderpreis des Bezirks Schwaben und die
Restaurierung wurde mit dem Dorfpreis der Gemeinde Wasserburg
ausgezeichnet.
Darüber hinaus
soll die Stiftung einen Beitrag zum Erhalt der überaus wertvollen
Wasserburger Kirche St. Georg leisten. Die außergewöhnlich schöne
Kirche wird voraussichtlich immer einen hohen Bedarf an Mitteln
haben, um die notwendigen Restaurierungen durchführen zu können.
Dazu soll die Stiftung – wenn irgend möglich – einen Beitrag
leisten.
Sollten nach den
erforderlichen Beiträgen zur Erhaltung der drei genannten Objekte
noch Gelder zur Verfügung stehen – dies ist nach geplanten und
zugesagten Zustiftungen durchaus möglich – so können weitere
denkmalgeschützte Objekte in Wasserburg und Lindau unterstützt
werden. Die Entscheidung darüber fällen der Stiftungsvorstand und
der Stiftungsrat.
Bei entsprechender
Finanzausstattung kann die Stiftung auch denkmalgeschützte Objekte
erwerben, restaurieren und erhalten.
Um den
Stiftungszweck nachhaltig verwirklichen zu können, beabsichtigen die
Stifter, einen Teil ihres Vermögens der Stiftung zu vererben. |